Kategorie: Allgemein
Abendgebet am 13.09.2023
Herzliche Einladung zu den 2. Blauen Tagen des blauen Kreuzes im Gemeindehaus Schulstr. vom 21.-23.09.2023
Anlässlich des 45jährigen Bestehens der offenen Begegnungsgruppe Neustadt und des 40. Geburtstags des Ortsvereins Coburg Stadt und Land finden vom 21.09. bis 23.09.23 in Neustadt bei Coburg die „2. Blauen Tage“ im Gemeindehaus der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde St. Georg in der Schulstraße statt.
Programm:
Donnerstag, 21.09.2023:
- 17:00 Uhr: Ausstellung „Der Sucht den Wind aus den Segeln nehmen“
- 19:00 Uhr: Offizielle Eröffnung der Festtage
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- Bildungsreferent Olaf Steding vom Landesverband Bayern des Blauen Kreuzes referiert zum Thema „Wege aus der Sucht – Selbstbestimmt leben“
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Freitag, 22.09.2023:
- 14:00 bis 18:00 Uhr: Ausstellung „Der Sucht den Wind aus den Segeln nehmen“
Samstag, 23.09.2023:
- Abschluss mit Veranstaltung zur Praxisbegleitung und einer Festveranstaltung zu den Jahrestagen am 23.09.23
Hier sind weitere Details zur Veranstaltung sowie zu den Anmeldemodalitäten zu finden.
Geänderte Öffnungszeiten des Pfarramts ab 01.09.2023
Ab dem 01.09.2023 bilden die beiden Kirchengemeinden Haarbrücken und Neustadt bei Coburg das gemeinsame Pfarramt Haarbrücken/Neustadt bei Coburg. In Zeiten sinkender Einnahmen wird die Kooperation immer wichtiger. So können wir nun für zwei Kirchengemeinden eine durchgehende Erreichbarkeit gewährleisten. Unser Ziel ist es, Verwaltungsvorgänge zu verschlanken und das jeweils Besondere der beiden Kirchengemeinden so weit wie möglich zu erhalten.
Der Hauptstandort des gemeinsames Pfarramts ist am Glockenberg 7 in Neustadt bei Coburg. Bis auf Weiteres wird es weiterhin im Pfarramt Haarbrücken Präsenszeiten geben.
Unsere Sekretärin Angela Steiner wird am Montag zwischen 10 und 11.30 Uhr und am Donnerstag zwischen 16.30 und 18 Uhr dort persönlich zu erreichen sein.
Gerne können Sie Ihre Anliegen auch per email an die bekannten email-Adressen richten oder außerhalb der Haarbrücken Präsenzzeiten anrufen unter Tel. 09568 5312.
Abendgebet am 21.12.2022
Kirchentausch abgesegnet – der Kirchenvorstand entscheidet sich für den Tausch der Auferstehungskirche gegen die Bergkirche mit der Stadt Neustadt
Der Kirchenvorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Auferstehungskirche mit der Bergkirche zu tauschen. Darüber ist viel spekuliert worden und manches in Presse und Fernsehen gesagt worden. Hier sind die Fakten dazu:
Warum überhaupt dieser Tausch?
Wir schaffen damit Verlässlichkeit und Kontinuität. Die Stadt Neustadt wird in Zukunft verlässlich dafür sorgen, dass die Auferstehungskirche als Ort der Trauer dauerhaft erhalten bleibt. Die Kirchengemeinde verändert sich, sie wird kleiner. Niemand weiß, was die Zukunft bringt.
Zusätzlich kann die Kirchengemeinde kurzfristige Kosten für beispielsweise einen barrierefreien Zugang einsparen, der dringen nötig ist.
Wir können mittelfristig Personalkosten senken. Bisher geht JEDE Bestattung, ob evangelisch oder katholisch durch unser Pfarramt und wird dort abgerechnet. Die Mesnerin ist bei JEDER Bestattungen anwesend. Bei 100 Bestattungen im Jahr – und das sind nur die evangelischen – kommt da einiges an Arbeitszeit zusammen. Nach allem was wir heute wissen und absehen können, werden wir außerdem die nachfolgende Generation nicht stärker belasten, als sie das mit dem Besitz einer Kirche so oder so wäre. In der Summe heißt das, das wir auf jeden Fall etwas gewinnen und nach menschlichem heutigen Ermessen zu keinem Zeitpunkt etwas verlieren werden.
Ändert sich für die Neustadter durch den Tausch etwas?
Ja. In Zukunft kann jeder Neustadter, der das möchte, eine Trauerfeier in der Auferstehungskirche bekommen, ohne dass ein Kirchenvorstand oder ein Pfarrer etwas dagegen haben können. Bisher muss der KV über jede einzelne nicht-christliche Bestattung, entscheiden und er kann „Nein“ sagen. In Zukunft entfällt das. Niemand muss mehr in eine Turnhalle ausweichen. Ansonsten bleibt alles beim alten.
Warum kann niemand in Aussicht stellen, ob und wieviel wir in Zukunft sparen werden?
Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass solche Prognosen, die sowieso schwierig sind, kaum mehr seriös zu machen sind. Zu behaupten, es ändere sich für die Zukunft nichts – nur weil man das einfach behaupten kann – ist genauso unseriös, wie das Gegenteil zu behaupten. Deshalb halten wir uns an die Fakten, die wir in der Gegenwart seriös beurteilen können.
Können wir das Kirchgeld nicht für die Auferstehungskirche verwenden?
Jede Einnahme kann nur einmal ausgegeben werden. Das Kirchgeld dient laut Haushaltsrecht der Deckung des Haushalts und damit der laufenden Ausgaben. So ist es auch bei uns. Wir brauchen das Kirchgeld für die laufenden Kosten der Kirchengemeinde. Um Kosten zu senken kann man Einnahmen erhöhen oder Ausgaben senken. Ersteres ist in Kirchengemeinden kaum möglich, wenn die Gemeindegliederzahl sinkt. Kosten zu senken ist ebenfalls schwierig. Das geht i.d.R. hauptsächlich beim Personal.
Und was ist mit Spenden?
Die notwendigen Spenden sind in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu erreichen.
Verlieren wir als Kirchengemeinde die Hoheit über die Auferstehungskirche?
Ja, das ist der Preis. Die Gestaltung einer Trauerfeier liegt allerdings immer bei dem, der die Trauerfeier hält. Das ist bereits jetzt so. Es ist ein Irrtum, zu glauben, der Kirchenvorstand hätte die Ausgestaltung der Trauerfeiern in der Hand. Niemand kann einem anderen vorschreiben, wie er seine Trauerfeiern zu gestalten hat. Diese Verantwortung liegt immer beim Pfarrer, bei der Pfarrerin oder den freien Redner*innen. Natürlich wird in der Auferstehungskirche auch zukünftig kein Schindluder getrieben. Wirklich nichts spricht dafür, dass das, was bisher nicht vorgekommen ist, in Zukunft vorkommen wird.
Wieso überhaupt unterhält eine Stadt eine Kirche?
Das ist keineswegs unüblich. Viele Touristenorte haben Kirchen, die im Staats- und kommunalem Besitz sind. Auch in unser Region gehört mit St. Moriz eine Kirche der Stadt Coburg und nicht der Kirche. Zu beiderseitigem Vorteil.
Was bedeutet Entwidmung? Ist die Auferstehungskirche dann keine Kirche mehr?
Die Auferstehungskirche steht mit ihrer Ausstattung unter Denkmalschutz. Sie ist als Kirche weiterhin erkennbar. Bei jeder christlichen Feier steht sie unter Gottes Segen. Die Widmung einer Kirche stellt sie als kirchliches Gebäude in den Dienst. Der Kirchenvorstand ist damit für alle Belange des Gebäudes zuständig. Die Entwidmung löst diese juristische Verbindung. Die Kirche bleibt weiterhin eine Kirche, jedoch kein kirchliches Gebäude mehr im Sinn von kirchengemeindliches Gebäude. Die evangelische Widmung einer Kirche ist etwas anderes als die katholische Weihe.
Was wollen wir mit der Bergkirche? Da geht eh niemand aus Neustadt hoch.
Die Kirchengemeinde Neustadt hat ihre beiden Predigtstellen in St. Georg und im Moos. Es wird keine dritte dazu kommen. Der Preis für die Abgabe der Auferstehungskirche an die Stadt ist die Übernahme der Bergkirche, da die Stadt nur eine Kirche besitzen will. Also bleibt uns nur der Tausch. Daneben bleibt natürlich die Erkenntnis, dass nach allem, was wir wissen, die Bergkirche uns auf lange Sicht weniger Kosten verursachen wird. Da das jedoch der am meisten ungewisse Punkt ist, ist das nur ein Nebenaspekt. Wir zeigen damit der Landeskirche, wenn es um das Immobilienkonzept geht, dass wir willig sind, unsere Gebäude auf den Prüfstand zu stellen und sich bietende Gelegenheiten nach reiflicher Überlegung zu nutzen.
Gesprächsabend zur Auferstehungskirche
Das Programm zu heilig Abend
Heilig Abend in der Evang.-luth. Gemeinde Neustadt bei Coburg:
12.00 Uhr digitale Weihnachtsbotschaft über YouTube https://youtu.be/7YNRXR6QPjk
15.00 Uhr digitaler Krippenspielgottesdienst über YouTube https://youtu.be/97KAFUM8QsE
15.30 Uhr Christvesper im Kirchengemeindehaus Moos
15.30 Uhr 1. Christvesper in St. Georg
17.00 Uhr 2. Christvesper in St. Georg
17.00 Uhr digitales weihnachtliches Abendgebet aus dem Kirchengemeindehaus über Facebook gestreamt https://www.facebook.com/KooperationsgemeindeNeustadtCbg
22.00 Uhr digitale Christnacht über YouTube https://youtu.be/EIY1YmUX5oU
22.00 Uhr Christnacht ein St. Georg
Wir laden herzlich ein, die Angebote so wahrzunehmen, wie sie für den Einzelnen passen. Ob in Präsenz oder zu Hause, wir wünschen Ihnen ein gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest.
Gemeindeabend zum Thema Auferstehungskirche VERSCHOBEN
!!!Der Gemeindeabend wird aufgrund der aktuellen Situation auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. !!!
Seit einigen Monaten berät der Kirchenvorstand im Rahmen des Immobilienkonzepts über einen Kirchentausch zwischen der Auferstehungskirche und der Bergkirche Höhn. Zu dem Thema sind viele Gerüchte, Halbwahrheiten und falsche Informationen im Umlauf. Um dem zu begegnen, hat der Kirchenvorstand für den 01.12. um 18.15 Uhr einen Gemeindeabend geplant, um mit interessierten Gemeindegliedern ins Gespräch zu kommen. Der Beschluss zu dem Thema war bisher für Januar geplant. Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Infektionszahlen, reihenweiser Absagen von Veranstaltungen und der Tatsache, dass für Veranstaltungen 2G gilt, wird der Kirchenvorstand in der Sitzung am 25.11. noch einmal darüber beraten. Die Wahrscheinlichkeiten, dass der Gemeindeabend abgesagt und verschoben wird, ist hoch. Auch der Beschluss zur Auferstehungskirche wird dann verschoben. Wir bitten um Verständnis. Doch derzeit scheint es so zu sein, dass jede abgesagte Veranstaltung hilft. Wir dürfen froh sein, wenn wir in einer guten Art und Weise Weihnachten in unseren Kirchen feiern können. Dem gilt unser ganzer Fokus derzeit.
Für den Kirchenvorstand
Michael Meyer zu Hörste
Weihnachten und andere Gottesdienste
Der Kirchenvorstand Neustadt hat sich in seiner Sitzung gestern abend mit der Frage beschäftigt, wie wir in diesem Jahr die großen anstehenden Gottesdienste in einer guten Art und Weise feiern können. Uns ist wichtig, dass in normalen Gottesdiensten in der KG Neustadt auf die Maske verzichtet werden kann. Deshalb wenden wir die 3G-Regel da nicht an und bleiben bei den Abständen.
Anders wird es bei folgenden Gottesdiensten sein:
Ewigkeitssonntag
Verabschiedung von Gabriele Lehrke-Neidhart am 28.11.
Heilig Abend 15 Uhr, 16 Uhr, 17 Uhr, 22 Uhr und 25.12. 6 Uhr
sowie beide Silvestergottesdienste.
Stand heute werden diese Gottesdienste nach der 3G-Regel gefeiert. Wir verzichten auf die Abstände, um so möglichst vielen interessierten die Möglichkeit zu geben, gerade an Weihnachten in der Kirche möglichst normale Gottesdienste zu feiern. Deshalb wird in diesen Gottesdiensten die Maske am Platz für die Dauer des Gottesdienstes zu tragen sein. Wir hoffen, dass sich in den kommenden Wochen die Lage noch entspannt und so vielleicht weitere Lockerungen möglich sind. Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten erscheint uns jedoch diese Lösung als die sinnvollste.
Für den Kirchenvorstand
Pfarrer Michael Meyer zu Hörste