Kirchenvorstandswahlen am 21. Oktober

Am 21. Oktober ist Kirchenvorstandswahl. Mit der ersten Kanzelabkündigung werden die ersten wichtigen Informationen bekannt gegeben. Ab sofort bis zum 13. Mai können beim Vorsitzendes des Vertrauensausschusses geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Der Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor, führt sie durch und schließt sie am ende auch ab. Der Vorsitzende bin im Fall der Kirchengemeinde Neustadt ich.
Über die Liste mit den Kandidatinnen und Kandidaten für die KV-Wahl entscheidet dann der Vertrauensauschuss, der aus dem Vorsitzendes des KV, der Vertrauensfrau und zwei weiteren Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern besteht, sowie drei Gemeindegliedern besteht. In seiner Entscheidung ist der Vertrauensausschuss dabei völlig frei.

Für den Vertrauensausschuss

Michael Meyer zu Hörste, Pfarrer